Altersrückerstattungen in der PKV - Mitnahme bei Wechsel möglich?

Der Jahreswechsel 2011 zu 2012 bedeutete für viele Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Schock. Die Prämien für ihre Tarife stiegen teilweise um mehr als 40 Prozent an. In solchen Fällen hat der Versicherte allerdings ein außerordentliches Wechselrecht. Doch können die Altersrückerstattungen in solchen Fällen mitgenommen werden?

Was hinter Altersrückerstattungen steckt
Altersrückerstattungen werden häufig auch Altersrückstellungen genannt. Die Idee ist, dass Menschen im Alter höheren medizinischen Bedarf haben, aber weniger verdienen (Rente). Im Prinzip müssten also die Beiträge steigen, obwohl die Einkünfte sinken. Um dem entgegenzuwirken, werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Darunter versteht man, dass leicht höhere Prämien als eigentlich notwendig von der PKV während der Hauptarbeitszeit der Menschen einbehalten werden. Diese bilden die Altersrückerstattungen. Die Zielmarke ist, dass Zweidrittel der Beiträge im Alter über einen Zeitraum von 25 Jahren über dieses angesparte Geld finanziert werden können.

Kann man Altersrückerstattungen mitnehmen?
Will man seinen gegenwärtigen Tarif wegen zu großer Beitragssteigerungen verlassen, so hat man zwei Optionen: Entweder man wechselt in einen anderen Tarif seiner gegenwärtigen PKV oder man wechselt die Versicherung ganz. Wenn man in seiner PKV bleibt und einfach in einen anderen Tarif wechselt, so können die Altersrückerstattungen zumindest in Teilen, meist aber zu einhundert Prozent mitgenommen werden. Anders sieht es aus, wenn man hingegen einen Wechsel in eine andere private Krankenversicherung anstrebt. In einem solchen Fall verliert man die bislang angesparten Altersrückerstattungen und muss von neuem beginnen, diese anzusparen. Der Grund ist, dass die Altersrückerstattungen nicht pro Person, sondern für das Kollektiv der Versicherten gebildet werden.

Bei einem Wechsel private Krankenversicherung in private Krankenversicherung können Altersrückerstattungen derzeit nicht mitgenommen werden, sondern kommen den zurückgebliebenen Versicherten in einem solchen Fall zugute. Aus diesem Grund sollte man herausfinden, ob es in der aktuellen PKV nicht einen günstigeren Tarif gibt, der für einen infrage kommt. Denn auf diese Weise kann man zumindest den größten Teil seiner angesparten Altersrückerstattungen behalten.
Private Krankenversicherung (PKV)