Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) unterliegt keiner speziellen gesetzlichen Regelung der Leistungen, von daher können theoretisch individuell Leistungen vereinbart werden. Jede Gesellschaft legt dabei ihre eigenen Regelungen fest. Es gibt bei jedem Versicherungsunternehmen einen Standardtarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. In diesem dürfen grundsätzlich alle Personen wechseln, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. In diesem Falle darf auch kein private Krankenversicherung die Annahme des Antrags verweigern.
Zusätzlich zu den „normalen“ Leistungen, die es auch in der GKV gibt, können in der Privaten Krankenversicherung je nach Anbieter und Tarif zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Die am meisten angeboten Leistungen sind zum Beispiel:
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarzt-Behandlung
  • Freie Wahl der Klinik
  • Sehhilfen
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Zuzahlungsfreie Massagen
  • Physiotherapie und die Psychotherapie

Zusätzlich lässt sich auch noch eine höhere oder komplette Zuzahlung zum Zahnersatz vereinbaren. Medikamente sind im Normalfall zuzahlungsfrei.

Der Versicherungsnehmer hat hierbei die freie Auswahl, meistens lassen sich diverse Tarifmodule miteinander kombinieren, so sind in der PKV zum Beispiel auch nur Zahnersatz und Kieferorthopädische Behandlungen versicherbar, was sich aber nur als Zusatzversicherung zur gesetzlichen lohnt.

Die Leistungen im Einzelnen:
Alternative Behandlungen wie Akupunktur
für Privatpatienten
Zu den Alternativen Behandlungsmethoden gehören alle Methoden, deren Wirksamkeit nicht einwandfrei nachgewiesen ist. Diese befinden sich immer außerhalb der Schulmedizin. Dazu gehören zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie und Phytotherapie. Die unterschiedlichen Versicherungsunternehmen differenzieren allerdings jeweils unterschiedlich und im Zweifelsfall ist eine vorherige Anfrage sicherlich besser.


Hat man eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart, wird man bei stationären Krankenhausaufenthalten grundsätzlich in einem solchen Zimmer untergebracht und bei zusätzlicher Wahl der Chefarzt-Behandlung auch nur durch diesen behandelt. Diese Tarife sind mit Aufpreisen verbunden, allerdings täglich kündbar. Sollte die Kündigung während eines Aufenthalts erfolgen, übernimmt die weitere Behandlung der jeweils diensthabende Arzt.

Psychotherapeutische Behandlungen sind ein schwieriges Thema in der PKV, bei vielen Versicherern ist es notwendig, vorher eine Leistungszusage einzuholen und nicht alle Versicherer erstatten diesen Bereich voll. Einige gewähren Schutz nur bei einer entsprechenden Kostenerstattungsquote (z.B. 80% des Rechnungsbetrags), andere begrenzen die Leistung auf eine bestimmte Anzahl Sitzungen im Jahr. Die Versicherer unterscheiden hier zwischen ärztlichen und normalen Psychotherapeuten und daher begrenzen einige die Leistungspflicht auch ausschließlich auf ärztliche Psychotherapeuten.


Bei Medikamenten entfällt die gesetzliche Zuzahlung für den Versicherungsnehmer, weil er sich in der PKV befindet. Die private Krankenversicherung leistet immer dann voll, wenn es sich bei den verschriebenen Medikamenten „um von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Mittel handelt“.
Diese müssen allerdings auch von einer Apotheke bezogen werden, für die Hustentropfen aus dem Supermarkt um die Ecke gibt es keine Leistung.

Bei Sehhilfen bestehen je nach gewählten Tarif und Versicherer unterschiedliche Einschränkungen. Meistens beschränkt sich die Leistung bei Brillen auf einen Höchstsatz alle zwei Jahre (z.B. 200€), bei Kontaktlinsen auf einen gewissen Höchstbeitrag pro Jahr.

Neben der Physiotherapie wird im Normalfall auch für Logopädie und Ergotherapie geleistet, hier kommt es lediglich darauf an, dass diese Behandlungen von einem Arzt verschrieben worden sind. Diese Behandlungen laufen unter dem Oberbegriff der Heilmittel, die genaue Definition kann ebenfalls von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.

Analog zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist in der PKV auch eine private Pflegeversicherung integriert. Diese leistet ähnlich der gesetzlichen, allerdings mit etwas anderen Höchstgrenzen.

Die Tarife, die die Versicherungsunternehmen anbieten, lassen sich in 3 Gruppen unterteilen: Modultarife, Pauschaltarife und Zusatztarife zur GKV.
Behandlung bei den Top-Experten
durch frei Arzt- und Klinikwahl
Bei den Modultarifen lassen sich beinahe beliebig die verschiedenen Zusatzleistungen versichern, jedes Modul mit einem individuellen Beitrag. Bei den Pauschaltarifen geht dies nicht, diese bieten ein festes Spektrum an Leistungen, die meistens auch nicht erweitert werden können. Die Zusatztarife sind für alle gesetzlich Pflichtversicherten interessant, hier lassen sich die bereits oben erwähnten Zusatzleistungen extra versichern und PKV und GKV teilen sich dann die Kosten, wenn es zu einem Leistungsfall kommt.

Welche Tarife und Leistungen letztendlich für den Versicherungsnehmer in Frage kommen, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber gerade in diesem wichtigen Bereich sollte man auch Experten um Rat fragen, die sich im Dschungel der einzelnen Tarife auskennen.

Linktipp:
Private Krankenversicherung (PKV)