Private Krankenversicherung - Wer darf sich Privat versichern?
Das System der Krankenkassen in Deutschland
In Deutschland besteht eine so genannte Versicherungspflicht, nach der jeder bis zu einer gewissen Einkommensgrenze krankenversichert sein muss.
Hierbei muss man unterscheiden zwischen zweierlei Arten von Krankenkassen, zum Einen die gesetzliche Krankenkasse, durch die eine Grundversorgung durch Ärzte
gesichert wird unabhängig von dem Einkommen des Versicherten. Hier werden je nach der Krankenkasse vor der Auszahlung des Lohnes die Prozente abgezogen und von dem
Arbeitgeber direkt überwiesen. Zum Anderen gibt es die Private Krankenversicherung, welche für eine bestimmte Zielgruppe die gesundheitliche Absicherung übernehmen
und meist selbst ihre Beiträge überweisen müssen.
Da jede PKV jedoch ein unterschiedliches Leistungssprektrum anbietet, lohnt es sich, im Vorraus einen PKV Vergleich zu machen. Einen solchen Vergleich finden Sie auf der dieser Seite.
Die Versicherungspflicht
Wie bereits oben erwähnt, ist der Beitritt in eine Krankenkasse in Deutschland bis zu einer gewissen Einkommensgrenze Pflicht.
Diese Einkommensgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, lag im Jahr 2007 bei einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt von 47.000 €,
beziehungsweise bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 3.975 €.
Diese Versicherungspflichtgrenze steigt jährlich circa um 1% bis 1,2% an.
Allerdings gibt es auch bei dieser Regelung Ausnahmen. So können sich Beamte zum Beispiel unabhängig von ihrem Einkommen in einer PKV versichern lassen.
Studierende können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in eine Private Krankenversicherung eintreten.
Für Journalisten und Künstler wiederum gilt diese Einkommensgrenze, sie sind allerdings bis zu ihrem Erreichen in den Künstlersozialkassen gesetzlich pflichtversichert.
Grundsätzlich haben Freiberufler und Selbstständige die Möglichkeit zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu wählen.
Die Leistungen und Beiträge in den Privatkrankenkassen
Die Beiträge für ein Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung richten sich vollkommen nach den vereinbarten Leistungen.
Zum Einen kann man die Leistungen aus dem Angebotskatalog der jeweiligen PKV auswählen.
Zu den klassischen Beispielen zählen hier Einbettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus,
aber auch die Selbstbeteiligung für Medikamente, eine Obergrenze für die Zuzahlung einer neuen Brille, eines Hörgerätes, eines Zahnersatzes oder
bei orthopädischen Schuhen. Diese Leistungen werden dem jeweiligen Vertrag zwischen der Privaten Krankenversicherung und Versichertem schriftlich festgehalten.
Diesen Leistungsumfang kann man auch nach belieben verändern.
Weiterhin stehen die Beiträge der PKV nicht nur in direkter Äquivalenz zu dem gewünschten Leistungsumfang, sondern ebenso zu dem individuellen Risiko des Versicherten.
Dies bedeutet, dass ein Extremsportler die Krankenkasse voraussichtlich mehr Geld kosten wird als ein Vater von zwei Kindern, der gerne joggt.
Der Vertrag zwischen der Privaten Krankenversicherung und dem Versicherten
Der Versicherungsvertrag ist meist unterteilt in zwei Teile. In dem ersten Teil handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedingungen, welche als Musterbedingungen von dem
Verband der privaten Krankenversicherung erarbeitet werden. Diese umfassen folgende Punkte
- Gegenstand
- Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Wartezeiten
- Umfang der Leistungspflicht
- Einschränkung der Leistungspflicht
- Auszahlung der Versicherungsleistungen
- Ende des Versicherungsschutzes
- Beitragszahlung
- Beitragsrechnung, -begrenzung, -angleichung und –anpassung
- Obliegenheiten & Folgen von Obliegenheitsverletzungen
- Ansprüche gegen Dritte
- Aufrechnung
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch den Versicherer
- Sonstige Beendigungsgründe
- Willenerklärung und Anzeigen
- Klagefrist / Gerichtsstand
- Änderungen des Standardtarifs.
Der zweite Teil umfasst die einzelnen Tarifbedingungen der jeweiligen PKV unter Berücksichtigung der ausgewählten Leistungen.
Besonderheit bei der Kostenübernahme bei den Privatkrankenkassen
Während gesetzlich Versicherte eine Chipkarte haben, die sie zusammen mit der Praxisgebühr bei dem behandelnden Arzt vorzeigen müssen und so der Arzt in
direkter Geschäftsbeziehung mit den Krankenkassen steht, funktioniert das bei der Privaten Krankenversicherung etwas anders.
Hier bekommt der Privatpatient eine Rechnung von dem behandelnden Arzt ausgehändigt oder zugeschickt und muss diese nach der Überprüfung auf Richtigkeit bezahlen.
Anschließend sendet er die Originalrechnung an seine Krankenkasse und diese zahlt den Rechnungsbetrag nach erneuter Prüfung an den Patienten.
Bei diesem System steht der Arzt und der Patient in direkter Geschäftsbeziehung.
Fazit
Außer der etwas kompliziert anmutenden Zahlungsweise, weist die Private Krankenversicherung einige Vorteile auf.
Sie ist in der Höhe der Beiträge sehr flexibel und das Mitglied kann sich durch die vielen zusätzlichen Leistungen,
die in einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht machbar wären, gegen unerwartet auftretende Behandlungskosten absichern.
Außerdem kann man seine Kosten aber auch herabsetzen, indem man gewisse Leistungen herausnimmt.
Gesamt gesehen muss man festhalten, dass die Private Krankenversicherung sehr flexibel ist, weshalb ich persönlich sie für durchaus sinnvoll halte,
auch wenn das System, auf welches sie sich stützt ein wenig kompliziert ist.